Autor: Philipp Heer Produktmanager Haushaltsversicherung bei Zurich Schweiz
Fünf Cybermythen – und wie es wirklich ist:
Leider nein: Prinzipiell kann jedes Gerät, das mit dem Internet vernetzt ist, von Hackern unter Kontrolle gebracht werden – vom Auto-Navigationssystem übers Handy bis zum Staubsauger-Roboter. Ende Januar 2024 hiess es in verschiedenen Medien, 3 Millionen elektrische Zahnbürsten seien missbraucht wurden, um über einen massenhaften Zugriff eine Webseite lahmzulegen. Später wurde die Meldung relativiert: Es handle sich nur um ein hypothetisches Fallbeispiel. Doch technisch vorstellbar sind viele Szenarien, zum Beispiel mit vernetzten Babyphones oder Waschmaschinen.
Meist ist das Gegenteil der Fall: Cyberkriminelle führen ihre Angriffe nach dem Giesskannen-Prinzip aus, in der Hoffnung, dass sie irgendwo durchkommen. Gerade Privatpersonen können so per Zufall zum Opfer werden. Allerdings bietet die künstliche Intelligenz das Potenzial, Angriffe noch zielgenauer durchzuführen: beispielsweise, wenn durch öffentlich verfügbare Daten, etwa aus den sozialen Medien, E-Mails automatisch personalisiert und mit Informationen angereichert werden.
Ein beliebter Trick von Hackern und Betrügern ist es, real existierende Telefonnummern oder E-Mail-Adressen zu fälschen. Denn wenn der Anruf scheinbar von einer Schweizer Handynummer stammt, hat er mehr Chancen als einer, der offensichtlich aus dem Ausland getätigt wurde. Spätestens dann, wenn ein Fremder vertrauliche Informationen erfragt, sollten jedoch die Alarmglocken schrillen. Beruhigend für betroffene Handybesitzer, die plötzlich «Rückrufe» von verschiedenen fremden Menschen erhalten: Das Handy muss für diese Betrugsmasche nicht gehackt werden. Ein Anruf beim Handyanbieter bringt Klarheit.
Bösartige Verlinkungen auf Webseiten und in E-Mails sind das klassische Einfallstor für Cyberangriffe. Doch Hacker greifen auch über Social Media, über Messenger-Dienste auf dem Handy oder, wie gerade erwähnt, sogar über Telefonanrufe an. Das Ziel ist, sich entweder Zugang zum Computer des Opfers zu verschaffen oder dieses direkt zur Freigabe von persönlichen Daten wie Kreditkartendetails zu drängen. Bei Enkeltrick-Betrügern wird unter Vorspiegelung einer Notlage Geld gefordert – auch dieses Vorgehen ist mit dem Hacking verwandt.
Schön wäre es: Neben den Cyberkriminellen tummeln sich im Netz auch noch zahlreiche klassische Betrüger – zum Beispiel der Versandhändler, der bestellte Ware fehlerhaft, minderwertig oder gar nicht liefert. Auch wenn die online gebuchte Traumvilla sich als Bruchbude entpuppt, entsteht dem Betroffenen ein handfester Schaden. Wer wachsam ist, kann sich ein Stück weit vor solchen Betrügereien schützen – aber ein Restrisiko bleibt. Eine Cyberversicherung kann hier mehr Sicherheit schaffen.
Die Versicherung «Cyber Safe Surf» bietet eine finanzielle Absicherung gegen die Folgen von Hackerattacken und Schadsoftware. Zurich übernimmt die Kosten für die Entfernung der Schadsoftware, das Neuaufsetzen der Programme und die Wiederherstellung der Daten aus dem Backup. Die Versicherungssumme ist pauschal auf 3’000 Schweizer Franken festgelegt. Die Prämie für die Versicherung «Cyber Safe Surf» beträgt 35.80 Franken pro Jahr (Sonderkonditionen für Mitglieder von FH SCHWEIZ).
Die Versicherung «Cyber Safe Shop & Pay» greift, wenn beispielsweise ein Hacker via E-Banking das Konto leerräumt, wenn online bestellte Waren beschädigt oder gar nicht geliefert werden oder wenn es bei der Online-Buchung einer Ferienunterkunft zum Betrug kommt. Die Standard-Versicherungssumme beträgt 10’000 Schweizer Franken. Es lassen sich auch höhere Summen absichern. Die Jahresprämie kostet 35.80 Franken (Sonderkonditionen für Mitglieder von FH SCHWEIZ).