Erstmals wurde fĂĽr eine BFI-Botschaft eine Vernehmlassung durchgefĂĽhrt. Auch FH SCHWEIZ hat sich mit einer Stellungnahme beteiligt. Dabei wurden folgende Punkte speziell angemerkt:
Die 3. Stufe nach Bologna (Doktorat, PhD) ist den Universitären Hochschulen und der ETH vorbehalten. Im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 wurden erstmals vereinzelte Kooperationsprojekte von Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen mit Universitäten im Inund Ausland finanziell unterstützt. Der wissenschaftliche Nachwuchs an FH ist durch die Weiterführung und den Ausbau der Kooperationen zwingend zu fördern.
Das Profil der Absolvent:innen von Fachhochschulen wird massgeblich durch ihre bereits vor dem Studium erworbene Praxisverbundenheit geprägt. Daher muss die Durchlässigkeit von der Berufsbildung an die FH gewährleistet und gefördert werden.
Eine Voraussetzung, damit die Schweiz im Bereich Innovation weltweit fĂĽhrend ist, sind unternehmerisch denkende und handelnde Personen. Dazu mĂĽssen unternehmerische Kompetenzen im Bildungssystem auf allen Bildungsstufen verankert und aufeinander abgestimmt werden.
Gerade die soziale Innovation ist für die Fachhochschulen ein wichtiges Thema. Daher sollte ein Pilotprogramm für die Förderung sozialer Innovationen in der Schweiz inklusive entsprechendem Monitoringsystem lanciert werden.
Die vorgeschlagene Wachstumsrate für die Grundbeiträge an die Fachhochschulen beträgt nominal 1,1 Prozent. Wird die voraussichtliche Teuerung berücksichtigt, führt dies zu einer Kürzung der Budgets. Für 2025–2028 wird ein jährliches Wachstum der Studierendenzahlen an Fachhochschulen von durchschnittlich 1,4 Prozent erwartet. Eine Stagnation oder gar Qualitätseinbussen können bei einer realen Wachstumsrate der Beiträge an Fachhochschulen von weniger als 3,5 Prozent nicht verhindert werden. FH SCHWEIZ fordert hier eine Anpassung.
Ein angemessenes Wachstum der Mittel für die nationalen Forschungs- und Innovationsförderungsagenturen in der Periode 2025–2028 ist umso wichtiger, als es ein leistungsfähiges und wettbewerbsfähiges BFI-System gewährleistet.
Die Schweiz muss im Falle einer Assoziierung an die europäischen Forschungs- und Bildungsprogramme die Mittel durch einen zusätzlichen Kredit zur Verfügung stellen. In der Zwischenzeit ist eine Weiterfinanzierung im bisherigen Umfang der Übergangsmassnahmen notwendig. Zudem muss die Beteiligung der Schweizer Hochschulen an den Europäischen Hochschulallianzen gewährleistet werden, ohne das Budget für die studentische Mobilität zu schmälern.
Der Finanzierungsmechanismus via Referenzkosten führt zu einem Wettbewerb zwischen den Fachhochschulen, um die Studiengänge möglichst kostengünstig anzubieten. Daher sollte eine Überarbeitung der Förderkriterien nach dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) geprüft werden. Die Botschaft wird vom Bundesrat voraussichtlich Ende Februar 2024 ans Parlament verabschiedet. FH SCHWEIZ wird die Behandlung im Parlament aufmerksam begleiten.
Mehr Infos: www.fhschweiz.ch/bfi-botschaft-2025-2028Â
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