FH SCHWEIZ Bildungspolitik: Einsatz für Pflege und Psychotherapie

Als Dachverband setzen wir uns für die Interessen der Fachhochschul-Absolventinnen und -Absolventen ein. Aktuell haben wir mit einer Stellungnahme mehr Ausbildungs- und Praktikumsplätze in der Pflege gefordert. Zudem haben wir an einer Vernehmlassung zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie teilgenommen und dafür Stellung genommen, dass alle psychotherapeutischen Leistungen selbständig erbracht werden können.

Mehr Anreize für Pflegestudium an einer FH

FH SCHWEIZ hat im Vernehmlassungsverfahren zur parlamentarischen Initiative «Für eine Stärkung der Pflege – für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» im August eine Stellungnahme eingereicht. Darin begrüssen wir, dass Personen, welche eine Ausbildung in Pflege an einer Fachhochschule absolvieren, finanziell mit Ausbildungsbeiträgen unterstützt werden sollen. Ausserdem ist die Sonderfinanzierung zur Erhöhung der Ausbildungsplätze in der Pflege positiv. Bei der genannten parlamentarischen Initiative handelt es sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hat einen Vorentwurf für ein Bundesgesetz und drei Bundesbeschlüsse verabschiedet. In Bezug auf das «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» begrüssen wir die Anstrengungen, den Zugang zum Studiengang Pflege FH mit gezielten Massnahmen zu verbessern. Dass Kantone Personen, welche die Ausbildung in Pflege an einer Fachhochschule absolvieren, mit Ausbildungsbeiträgen unterstützen sollen, ist vorteilhaft. Dies dürfte zur Erhöhung der Attraktivität der Diplomabschlüsse für potenzielle Absolventinnen und Absolventen beitragen. In Bezug auf den «Bundesbeschluss über die Erhöhung der Ausbildungsabschlüsse in Pflege an den kantonalen Fachhochschulen» begrüssen wir die Erhöhung der Ausbildungsplätze in der Pflege FH durch eine anreizorientierte Sonderfinanzierung sehr. Doch die Schaffung von Ausbildungsplätzen allein genügt nicht! Es ist aus unserer Sicht zentral, dass auch genügend Praktikumsplätze für die Studierenden in Spitälern, Pflegeheimen usw. angeboten werden können und entsprechend zu fördern sind.

Änderungen bei Abgeltung der Psychotherapie

FH SCHWEIZ hat zudem in der Vernehmlassung zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) teilgenommen und im Oktober eine Stellungnahme eingereicht. Heute können Leistungen der psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen nur zuhanden der OKP abgerechnet werden, wenn sie delegiert und unter Aufsicht von dazu berechtigten Ärztinnen und Ärzten in ihren Räumlichkeiten erbracht werden. Die Leistungen gelten dabei als ärztliche Leistungen. Weiter erbringen psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in eigenen Praxen dieselben Leistungen, die von Patientinnen und Patienten allerdings selbst bezahlt oder über die Zusatzversicherungen vergütet werden müssen. Zugelassene psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sollen gemäss Verordnungsentwurf neu auf ärztliche Anordnung hin alle psychotherapeutischen Leistungen selbstständig und auf eigene Rechnung erbringen können. Dafür sind Anpassungen in der Verordnung über die Krankenversicherung sowie in der Krankenpflege-Leistungsverordnung nötig.

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