Im Auftrag des Hochschulrates wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Überführung der geltenden übergangsrechtlichen Zulassungsregelungen in eine Verordnung geprüft und einen Entwurf erarbeitet hat, der die bestehenden Rechtsgrundlagen berücksichtigt.
Im Entwurf wurden keine zurzeit möglichen Zulassungswege aufgehoben und keine neuen hinzugefügt. Fachkonferenz und Arbeitsgruppe haben daher keine materiellen Änderungen an den bestehenden Zulassungswegen vorgeschlagen.
>> Übersicht Hochschulrat Zulassungsbestimmungen zum FH-Studium
Die Fachhochschulen können für die Zulassung im Gesundheitsbereich gegenwärtig von den Inhaberinnen und Inhabern einer gymnasialen Maturität «Zusatzmodule (...) zu Beginn, während oder vor Abschluss der FH-Ausbildung» verlangen (siehe GDK Profil des Fachbereichs Gesundheit). Diese Regelung steht teilweise im Widerspruch dazu, dass Absolventinnen und Absolventen von einer gymnasialen Maturität oder einer Berufsmaturität ohne berufliche Grundbildung in einem dem Fachbereich verwandten Beruf vor der Zulassung zu den Bachelorstudien im Gesundheitsbereich eine mindestens einjährige Praxiserfahrung erwerben müssen, die ihnen berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse in einem dem Fachbereich verwandten Beruf vermittelt. Der Gesundheitsbereich wird daher bewusst noch nicht im Verordnungsentwurf geregelt. swissuniversities wurde beauftragt, unter Einbezug aller Fachhochschulen, welche Studiengänge im Gesundheitsbereich anbieten, zuhanden des Hochschulrats Vorschläge für neue Zulassungsbestimmungen zu erarbeiten.
Seit 2015 besteht eine begrenzte Massnahme, welche eine Zulassung zu Bachelorstudiengängen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT-Bereich) ohne vorgängige Arbeitswelterfahrung erlaubt. Dies wird «Praxisintegrierten Bachelorstudiengänge» (PiBS) genannt. PiBS wurde im Verordnungsentwurf des Hochschulrates über die Zulassung zu den Fachhochschulen nicht übernommen. Die Bestimmung fällt nicht in die Zuständigkeit des Hochschulrates. Der Bundesrat hat am 26.02.2020 auf Empfehlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz den Pilotversucht für PiBS an Fachhochschulen bis und mit Startjahrgang 2025 verlängert. 2023 soll eine abschliessende Wirkungsanalyse durchgeführt werden.
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Wir unterstützen die Verordnung, die grundsätzlich keine Anpassungen zur jetzigen Zulassungspraxis in folgenden Fachbereichen vorsieht: Technik und Informationstechnologie, Architektur, Bau- und Planungswesen, Chemie und Life Sciences, Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft und Dienstleistungen, Design, Soziale Arbeit, Angewandte Psychologie, Angewandte Linguistik, Musik, Theater und andere Künste. Dies soll generell für alle Fachbereiche und damit wenn immer möglich auch für den Gesundheitsbereich gelten. In besonderen, begründeten Situationen sollen aber wie bisher neue Modelle von praxisintegrierten und damit verlängerten Studien geprüft und evaluiert werden können.
Die im Jahr 2019 durchgeführte PiBS-Evaluation kam zwar zu einer positiven Gesamteinschätzung. Aufgrund der geringen Fallzahlen konnte aber noch nicht beurteilt werden, ob PiBS tatsächlich zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im MINT-Bereich beiträgt. Das PiBS-Mengengerüst ist extrem klein. Positiv ist, dass es im Fachbereich Informatik gut funktioniert und dass Unternehmenspartnerschaften durch Kooperationen neu dazu gewonnen werden konnten. Das dient auch dem einjährige einschlägige Arbeitswelterfahrung-Praktikum (AWE). FH SCHWEIZ ist sich jedoch nicht sicher, ob es Sinn macht, PiBS in einer Verordnung festzuhalten. Die Verhältnismässigkeit ist nicht gegeben. FH SCHWEIZ schlägt daher vor, dass die interessierten Fachhochschulen Sonderbewilligungen für PiBS einholen sollen, wenn sie es nach 2025 weiterführen möchten. Selbstverständlich immer unter Berücksichtigung der Ergebnisse der abschliessenden Wirkungsanalyse im Jahr 2023.
>> Mehr Informationen zur Verordnung des Hochschulrates über die Zulassung zu den Fachhochschulen