Die Akkreditierungsverordnung HFKG regelt die Voraussetzungen für die Akkreditierung von Hochschulen und ihren Programmen. Für die Akkreditierungen ist der Schweizerische Akkreditierungsrat (SAR) zuständig, während die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) die vorangehenden Verfahren durchführt. Auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen mit der Verordnung hat die AAQ dem SAR kleine Anpassungen der Verordnung vorgeschlagen. Im Rahmen der Vernehmlassung begrüsst FH SCHWEIZ den angepassten Verordnungsentwurf grundsätzlich.
Darin wird beispielsweise vorgeschlagen, dass fĂĽr Studiengänge in Medizinal- und Gesundheitsberufen eine Ausnahme vorgesehen und die direkte Zulassung zum Verfahren der Programmakkreditierung ohne PrĂĽfung der Voraussetzungen erlaubt werden soll. Aktuell können nur Studiengänge, die mindestens einmal von einer Kohorte von Studierenden durchlaufen wurden, zum Verfahren zugelassen werden.Â
In Bezug auf die Programmakkreditierung sieht die geltende Verordnung vor, dass sich die Gutachtergruppe aus mindestens drei Personen zusammensetzt. Bei bestimmten Studienprogrammen besteht diese Gruppe allerdings aus vier Personen. Um Kohärenz zu schaffen, soll deshalb die Zahl der Gutachterinnen und Gutachter allgemein auf vier erhöht werden. FH SCHWEIZ begrüsst sehr, dass die Gutachtergruppe auf adäquate Weise sowohl die Lehre als auch die Berufspraxis repräsentieren soll. Dies entspricht voll und ganz dem unbedingt notwendigen Profil der Fachhochschule.
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