Die Umsetzung der Bologna-Richtlinien liegen seit Bestehen des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) in der Kompetenz des Hochschulrats der SHK. Diese betreffen die Vorschriften über Studienstufen und deren Übergänge, die einheitliche Benennung der Titel sowie die Durchlässigkeit und Mobilität zwischen den und innerhalb der Universitäten, Fachochschule und PH. Die Richtlinien wurden nun auf Verordnungsstufe in einem einzigen Erlass zusammengeführt. Der Entwurf der neuen Verordnung wurde von swissuniversities erarbeitet.
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FH SCHWEIZ erachtet diese Verordnung als sehr wichtig. Sie regelt für die nächsten Jahre die Studienstufen und deren Übergänge, die einheitliche Benennung der Titel sowie die Durchlässigkeit und Mobilität zwischen den und innerhalb der Fachhochschulen, der universitären Hochschulen und der pädagogischen Hochschulen. Es gilt die gesetzlich im HFKG verankerte Gleichwertigkeit der verschiedenen Hochschultypen zu gewährleisten und damit insbesondere eine Diskriminierung der Fachhochschulen zu verhindern.
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