Zusammen mit der beruflichen Grundbildung (Berufslehre) stellt die Berufsmaturität den wichtigsten Zugang zu einem Bachelorstudium an einer Fachhochschule im berufsverwandten Fachbereich dar.
Die BM kann entweder parallel zu einer beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (BM 1) oder in einer mindestens einjährigen Ausbildung nach Abschluss einer beruflichen Grundbildung (BM 2) absolviert werden. Als dritte Option kann sie auch als eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung erworben werden. Es gibt fünf unterschiedliche Ausrichtungen, die auf die Fachbereiche der FH zugeschnitten sind:
Mit der Ergänzungsprüfung «Passerelle» ist zudem der Zugang zu allen schweizerischen Universitäten möglich. Rund 14 000 Personen haben 2022 eine Berufsmatura erworben.
Die Verbundpartner der Berufsbildung (Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt) und von swissuniversities (Konferenz der Rektor:innen der schweizerischen Hochschulen) haben zur Vorbereitung der Vernehmlassung gemeinsam eine Strategie zur Stärkung und Weiterentwicklung der BM erarbeitet.
Strategie BMDer Bund will die Berufsmaturitätsverordnung (BMV) einer Totalrevision unterziehen. Die BMV regelt für die eidgenössische Berufsmaturität insbesondere den Aufbau des Unterrichts, die Anforderungen an die Bildungsgänge, die Leistungsbewertung im Laufe der Ausbildung, die Berufsmaturitätsprüfung sowie die Anerkennung von Bildungsgängen durch den Bund.
Aktuelle BMVAusserdem soll es eine Revision des Rahmenlehrplans über die Berufsmaturität (RLP-BM) geben. In diesem RLP-BM sind die einzelnen Fächer des Berufsmaturitätsunterrichts inkl. Anzahl Lektionen bis hin zur Dauer der Abschlussprüfungen definiert.
Aktueller RLP-BMIn der Vernehmlassung werden unter anderem folgende Änderungen vorgeschlagen:
Die revidierte BMV soll per 2026 in Kraft treten.
FH SCHWEIZ befürwortet die Revision der Berufsmaturität. Über die Hälfte der BM-Absolvent:innen nimmt ein Studium an einer Fachhochschule in Angriff. Daher ist FH SCHWEIZ besonders wichtig, dass die Studierfähigkeit der BM-Absolvent:innen durch die Revision weiterhin erhalten bleibt. Der reibungslose Übergang an die Fachhochschulen muss in jeden Fall bestehen bleiben.
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