Zurzeit besteht beim Spitalpersonal eine angespannte Stimmung aufgrund des Wissens, stetig eines Ansteckungsrisikos ausgesetzt zu sein. Aus Italien und dem Tessin ist bekannt, dass sich das Personal bereits mit dem Corona Virus angesteckt hat, was die Unsicherheiten seitens des Spitalpersonals verstärken.
Wie aus den Medien bekannt, herrscht aktuell eine Knappheit an Desinfektionsmittel und Schutzmaterial für das Spitalpersonal, was den Selbstschutz vor dem Virus verringert.
Ebenfalls bringt dieser Mangel die Konsequenz mit sich, dass die Schutzmassnahmen stetig auf ein geringeres Niveau herabgesetzt werden. Ein Beispiel dafür ist die Anweisung für das Tragen von Masken lange über die eigentlich vorgegebene Zeit. Dies minimiert den Schutz und erhöht die Ansteckungsgefahr.
Die Anordnung der Betriebe zur Prävention einer Ansteckung mit dem Virus ist, einen Mindestabstand von zwei Metern zu den Patienten zu waren. Nun ist dies auf Grund diverser Tätigkeiten, wie Patienten zu waschen, lagern oder nur schon das Durchführen einer Blutentnahme für des Pflegefachpersonal unmöglich einzuhalten.
Die Richtlinie für das Spitalpersonal lautet bei milden Symptomen einer Covid-19 Infektion weiterhin zur Arbeit zu erscheinen. Weiter werden bei Symptomen von Covid-19 aktuell keine Tests beim Personal auf das Virus durchgeführt.
Die Belastung aufgrund des Covid-19 nimmt beim Pflegefachpersonal zu. Es werden Überstunden und Zusatzschichten geleistet. Das Pflegepersonal bekommt die volle Härte der Pandemie zu spüren.
In dieser belastenden Zeit hat der Bundesrat am 20.03.2020 das Arbeitsgesetzt für Pflegefachpersonal aufgehoben. Konkret bedeutet dies, dass das Pflegefachpersonal nicht mehr geschützt ist in Bezug auf die Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten. Die Arbeitssicherheit und der Schutz des Personals vor Erschöpfung sind dadurch nicht mehr gewährleistet.
Zudem möchten wir noch erwähnen, dass die Knappheit an Pflegefachpersonal keine neue Situation ist. Seit Jahren warnen Verbände wie der Schweizer Berufsverband der Pflegefachpersonen (SBK) oder der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) vor den Konsequenzen, welcher der stetig wachsende Mangel an Pflegepersonal mit sich bringt.
Im Jahr 2019 wurde vom Bund die Pflegeinitiative abgelehnt. Diese forderte einerseits, dass mehr Gesundheitspersonal ausgebildet wird, um dem wachsenden Pflegenotstand entgegenzuwirken. Ein anders Anliegen der Initiative war, die derzeitig schlechten Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal zu verbessern, so dass nicht mehr jede dritte Pflegefachperson vor ihrem/seinem 35. Lebensjahr aus dem Pflegeberuf aussteigt.
Die Zustände, welche aktuell für das gesamte Spitalpersonal herrschen sind nicht zu akzeptieren. Wir bitten um die Solidarität der Mitbürger. Unterstütze diejenigen, welche an vorderster Front für dich, deine Freunde und Familie kämpfen. Unterstütze die Petition des VPOD, welche vom Bundesrat den Schutz des Pflegepersonals fordert.
Wir bedanken uns herzlich beim VPOD und dem SRK für ihren unermüdlichen Einsatz zum Schutz des Pflegepersonals.
Das Spitalpersonal muss geschützt werden und verdient eine Gefahrenzulage!
Der Bundesrat hat mit einer Verordnung das Arbeitsgesetz für das Spitalpersonal ausgesetzt. Somit ist das Spitalpersonal nicht mehr gesetzlich geschützt bezüglich seiner Ruhezeiten und seiner Höchstarbeitszeit. Auch ohne diese Verschärfung sind bereits nach heutigem Recht 60-Stundenwochen möglich!
Deshalb fordern wir den Bundesrat auf, seine Verantwortung wahrzunehmen und das Spitalpersonal in dieser ausserordentlichen Situation zu schützen!
Unterstütze jetzt die Petition «Das Spitalpersonal muss geschützt werden!»