Die Förderung der internationalen Zusammenarbeit in der Bildung, insbesondere der internationalen Mobilität, ist seit über Jahren ein wichtiges Element der Bildungspolitik des Bundes. Die heute erforderliche Förderpraxis zeigt jedoch die Grenzen des bestehenden gesetzlichen Rahmens auf: Das Hauptinstrument der mehrjährigen Förderprogramme ist auf gesetzlicher Ebene starr an eine Beteiligung an den europäischen Bildungsprogrammen gekoppelt. Diese Verknüpfung mit der Beteiligung an den EU-Bildungsprogrammen wird aufgelöst: Die bisher nur auf Verordnungsstufe geregelte und untergeordnete Möglichkeit von eigenen Förderprogrammen der Schweiz wird neu als mögliche, eigenständige Massnahme im Gesetz verankert. Beide Massnahmen sollen als alternative und gleichwertige Instrumente der Politik des Bundes zur Verfügung stehen.
Als Dachverband aller Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen begrüssen wir grundsätzlich alle Massnahmen, welche dazu beitragen, dass beispielsweise Schweizer Fachhochschulstudierende während ihrer Ausbildung von einem Auslandaufenthalt profitieren dürfen. Wir erachten es als positiv, dass mit der Totalrevision und damit dem neuen Gesetz eine grössere Planungssicherheit entsteht. Die Abhängigkeit von der Beteiligung an den EU-Bildungsprogrammen verschwindet. Zudem wird der bereits heute praktizierte Ansatz von eigenen Schweizer Förderprogrammen als Alternative gleichwertig verankert. Im Zusammenhang mit den internationalen Unsicherheiten (Bsp. Brexit) ist eine gleichwertige gesetzliche Verankerung der Schweizer Lösung sinnvoll. Es ist wichtig, dass die Förderprogramme gut zugänglich und verständlich sind. Zudem muss die im Gesetz erwähnte Movetia, die Schweizerische Stiftung für die Förderung von Austausch und Mobilität, effizient arbeiten. Insbesondere die Qualität der Schweizer Alternative muss mindestens gleich hoch sein wie jene von Erasmus+ und das Bestreben, sich an Erasmus+ zu beteiligen, ist beizubehalten.
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