KV-Reform - Übertritt an Fachhochschulen muss sichergestellt sein

FH SCHWEIZ befürchtet durch die geplante KV-Reform, die 2022 eingeführt werden soll, einen Abfall des schulischen Niveaus und eine Gefährdung des Übertritts von der KV-Lehre an die Fachhochschule und hat deshalb Stellung genommen: Die Berufsmaturität während der Lehre, der Erwerb von Fremdsprachen und grundlegendem Wissen müssen weiterhin möglich sein.

Mit der Reform «Kaufleute 2022» wird die Verordnung über die berufliche Grundbildung und der Bildungsplan für den Beruf Kauffrau/Kaufmann EFZ überarbeitet. Die Reform soll sicherstellen, dass kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Fachkräfte fit für die Zukunft bleiben. Die Ausbildung Kauffrau/Kaufmann EFZ ist zusammen mit der Berufsmaturität (BM) eine der grössten Zubringerinnen an die Fachhochschulen. Die Anpassungen an der Verordnung über die berufliche Grundbildung und der Bildungsplan für den Beruf Kauffrau/Kaufmann EFZ haben damit direkte Auswirkungen auf die zukünftigen Studentinnen und Studenten der Fachhochschulen und auf den Arbeitsmarkt der Absolventinnen und Absolventen.

Was ist geplant?

Die Reform beinhaltet im Wesentlichen: Die Handlungskompetenzen stehen im Fokus. Diese gewinnt man durch praktische Erfahrungen. Der Lehrbetrieb steht als wichtigster Lernort im Zentrum. Handlungskompetenzbereiche ersetzen die Fächer. Nur eine Fremdsprache wird obligatorisch sein. Eine zweite kann im Wahlpflichtbereich anstatt einer individuelle Projektarbeit gewählt werden. Die Profile E und B verschwinden. Eine Arbeitsgruppe für die integrierte BM erarbeitet bis im Sommer 2021 je ein Umsetzungskonzept für die integrierte BM (BM1) und für den Übergang zur BM2 (BM nach der Lehre). Mit den neuen kaufmännischen Grundbildungen EFZ und EBA soll im Sommer 2022 gestartet werden können.

Was sagt FH SCHWEIZ dazu?

Die Intention der Reform, den Betrieben den administrativen Aufwand zu verringern, befürworten wir. Wir begrüssen auch grundsätzlich die mit der Reform angestrebte Stärkung der Handlungskompetenzen, doch wir befürchten wie zahlreiche weitere indirekt betroffene Kreise einen massiven Abfall im schulischen Niveau. Es darf durch die Reform nicht generell zu einer Nivellierung nach unten kommen. Folgende Punkte sind besonders wichtig, um die Anschlussmöglichkeit an die Fachhochschule auch weiterhin sicherzustellen:

 

  • Die Berufsmaturität muss auch weiterhin während der Lehre möglich sein
    Die BM1 ist die Berufsmaturität, welche während der Lehre besucht wird. Sie dient auch dazu, dass die Lernenden direkt nach der Ausbildung ein Studium an einer Fachhochschule beginnen können. Im Bildungsplan wie auch in der Verordnung wird die BM1 nicht erwähnt. Sie muss aber weiterhin integriert möglich sein, wurden doch zuletzt von Bund und Verbundspartnern umfangreiche Anstrengungen unternommen, die BM1 zu fördern. Zudem müssen die Vorgaben der Berufsmaturitätsverordnung BMV bei Integration zwingend eingehalten werden. Ausserdem muss der Übergang in die BM2 (Berufsmaturität durch Besuch einer Berufsmaturitätsschule im Anschluss an die berufliche Grundbildung) trotz Verschmelzung E/B Profil auch möglich sein.

  • Sprachen sind wichtig und für Auszubildende wie für Ausbildner verbindlich zu regeln
    Die Beherrschung von Sprachen ist nicht nur in der Berufswelt wichtig, sondern auch für ein zukünftiges Fachhochschulstudium. Zudem sollte der Übertritt nach der Lehre in die BM2 oder auch in Ausbildungen im Bereich Tertiär B nicht unnötig erschwert werden. Für den Übertritt ist meist eine zweite Landessprache sowie konkret Englisch notwendig. Wird anstatt einer zweiten Sprache im Wahlpflichtbereich die individuelle Projektarbeit besucht, entstehen Defizite, die aufgeholt werden müssen. In der Anhörung werden zwei Varianten zu Art. 4 Fremdsprache dargelegt. Der Originaltext sieht vor, dass eine Fremdsprache obligatorisch erlernt wird. Dies kann je nach Kanton eine Landessprache oder auch Englisch sein. Der Lehrbetrieb bestimmt die Sprache aus der Auswahl, die der Kanton vorgibt. Bei der alternativen Variante ist die obligatorische Sprache immer eine Landessprache. Englisch kann nur als Wahlpflichtbereich gewählt werden. Englisch ist jedoch in vielen Kantonen und für viele Lernende sowie Ausbildungsbetriebe wichtig. Daher sollte Englisch als obligatorische Fremdsprache immer zur Auswahl stehen. FH SCHWEIZ bevorzugt den Originaltext, der es den Kantonen überlässt, auch Englisch als obligatorische Fremdsprache anzubieten.

  • Grundlegendes Wissen darf nicht vollends verschwinden
    Der Fokus auf Kompetenzen ist gut. Aber Fächer wie «Wirtschaft und Gesellschaft» sind wichtig. Die Waagschale kippt sonst zu einseitig von der bisherigen Fächerorientierung (Fachkompetenz) hin zur reinen Darstellung (Methodenkompetenz). Handlungsorientierung bedeutet aus unserer Sicht eine zielgerichtete Verbindung und Verknüpfung zwischen den fachlichen, methodischen, selbst- und sozialorientierten Kompetenzen, um dabei eine Balance zu finden und nicht die Priorisierung einzelner Kompetenzen. Ausreichende fachliche Grundlagen in Volkswirtschaft, Recht oder Buchhaltung dienen nämlich dazu, die Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger zu befähigen, betriebswirtschaftliche Basis-Zusammenhänge in der Wirtschaft besser zu verstehen. Dies geht über die unmittelbare Tätigkeit am kaufmännischen Arbeitsplatz hinaus und bildet das Fundament, auf welchem Fachhochschulen, die höhere Berufsbildung und BM2 aufbauen können. Ansonsten muss dies nach der Lehre mit mehr Aufwand und Kosten nachgeholt werden.

 

>> Mehr Informationen zur Stellungnahme der FH SCHWEIZ zur KV-Reform

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