Mit der Reform «Kaufleute 2022» wird die Verordnung über die berufliche Grundbildung und der Bildungsplan für den Beruf Kauffrau/Kaufmann EFZ überarbeitet. Die Reform soll sicherstellen, dass kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Fachkräfte fit für die Zukunft bleiben. Die Ausbildung Kauffrau/Kaufmann EFZ ist zusammen mit der Berufsmaturität (BM) eine der grössten Zubringerinnen an die Fachhochschulen. Die Anpassungen an der Verordnung über die berufliche Grundbildung und der Bildungsplan für den Beruf Kauffrau/Kaufmann EFZ haben damit direkte Auswirkungen auf die zukünftigen Studentinnen und Studenten der Fachhochschulen und auf den Arbeitsmarkt der Absolventinnen und Absolventen.
Die Reform beinhaltet im Wesentlichen: Die Handlungskompetenzen stehen im Fokus. Diese gewinnt man durch praktische Erfahrungen. Der Lehrbetrieb steht als wichtigster Lernort im Zentrum. Handlungskompetenzbereiche ersetzen die Fächer. Nur eine Fremdsprache wird obligatorisch sein. Eine zweite kann im Wahlpflichtbereich anstatt einer individuelle Projektarbeit gewählt werden. Die Profile E und B verschwinden. Eine Arbeitsgruppe für die integrierte BM erarbeitet bis im Sommer 2021 je ein Umsetzungskonzept für die integrierte BM (BM1) und für den Übergang zur BM2 (BM nach der Lehre). Mit den neuen kaufmännischen Grundbildungen EFZ und EBA soll im Sommer 2022 gestartet werden können.
Die Intention der Reform, den Betrieben den administrativen Aufwand zu verringern, befürworten wir. Wir begrüssen auch grundsätzlich die mit der Reform angestrebte Stärkung der Handlungskompetenzen, doch wir befürchten wie zahlreiche weitere indirekt betroffene Kreise einen massiven Abfall im schulischen Niveau. Es darf durch die Reform nicht generell zu einer Nivellierung nach unten kommen. Folgende Punkte sind besonders wichtig, um die Anschlussmöglichkeit an die Fachhochschule auch weiterhin sicherzustellen:
>> Mehr Informationen zur Stellungnahme der FH SCHWEIZ zur KV-Reform