Viele Kreditgeber fordern, dass sich eine Hypothek im Rentenalter höchstens auf zwei Drittel des Belehnungswertes (Schätzwert der Immobilie) beläuft. Dies soll dazu beitragen, dass eine Hypothek auch im Alter tragbar bleibt. Die üblichen Regeln der Tragbarkeitsberechnungen gelten jedoch auch für Personen im Rentenalter: die kalkulatorisch berechneten Wohnkosten dürfen höchstens 35% des Einkommens ausmachen. Die kalkulatorischen Wohnkosten setzen sich zusammen aus:
Im Rentenalter entfallen normalerweise die 1% für die Amortisation, weil bis zum Erreichen der Pensionierung die Hypothek laufend auf 65% des Belehnungswertes reduziert sein muss.
Das Einkommen im Alter setzt sich zusammen aus AHV und Pensionskassenrente. Im Vergleich zum Erwerbseinkommen ist das Renteneinkommen in den meisten Fällen deutlich tiefer. Die kalkulatorischen Wohnkosten bleiben jedoch fast gleich und dies führt zu einem schlechteren Verhältnis zwischen Einkommen und Wohnkosten. Viele Kreditgeber sprechen dann nüchtern davon, dass die Tragbarkeit im Alter nicht mehr gegeben ist. In solchen Fällen verlangt der Kreditgeber Ihrer Hypothek zusätzliche und teils hohe Amortisationsbeiträge. Wenn das Kapital für die zusätzliche Amortisation fehlt, droht der Verkauf des Eigenheims. Diese Situation gilt es absolut zu verhindern.
HYPOTEQ bietet mit einem innovativen Kreditfinanzierer eine besondere Hypothek für Personen im Rentenalter. Sie brauchen sich daher keine Sorgen um Ihre Hypothek nach der Pensionierung zu machen. Diese Lösung sorgt zudem dafür, dass Ihre effektiven Wohnkosten sogar sinken. Die Verlängerung Ihrer Hypothek ist gewährleistet.
Die während der Vertragslaufzeit (bspw. 10 Jahre) anfallenden Zinskosten werden in eine Festhypothek integriert. Das bedeutet, dass die Hypothek um die anfallenden Zinskosten erhöht und auf einem gesperrten Bankkonto einbezahlt wird. Von diesem gesperrten Bankkonto werden dann quartalsweise die Zinsen bezahlt. Diese bestechend gute Lösung bringt noch den positiven Effekt, dass Sie keine Zinsen mehr bezahlen müssen und Ihr monatliches Budget nachhaltig entlastet wird. Die Tragbarkeitsregeln werden auch bei dieser Lösung angewendet. Jedoch mit dem positiven Unterschied, dass die Tragbarkeit mit dem effektiv vereinbarten Zins (bspw. 2.5%) und nicht mit dem kalkulatorischen Zins von 5% gerechnet wird.
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