Autorin: Claudia Heinrich
Die höhere Berufsbildung muss gestärkt werden. Aus diesem Grund hat der Bund Massnahmen vorgeschlagen, die darauf abzielen, die Attraktivität dieser Ausbildungen – also Höhere Fachschule (HF), Berufsprüfungen (BP) und Höhere Fachprüfungen (HFP) – zu steigern. Erforderlich dazu ist die Verbesserung von Bekanntheit, Sichtbarkeit und Ansehen der höheren Berufsbildung. Wie bereits an dieser Stelle angekündigt, hat FH SCHWEIZ in der entsprechenden Vernehmlassung eine Stellungnahme abgegeben. Grundsätzlich unterstützt FH SCHWEIZ die Massnahmen zur Stärkung der höheren Berufsbildung. Als wichtiger Teil der Schweizer Bildungslandschaft fördert diese die Durchlässigkeit und bringt hervorragend ausgebildete Fachkräfte auf den Arbeitsmarkt.
In unserer Stellungnahme sind wir speziell auf die vorgeschlagene Massnahme zur Einführung von Titelzusätzen wie «Professional Bachelor» und «Professional Master» für Abschlüsse der höheren Berufsbildung eingegangen. So sollen alle Abschlüsse BP sowie HF den Titelzusatz «Professional Bachelor» erhalten, während es bei den Abschlüssen HFP der «Professional Master» wäre. Ziel des Bundesrates ist es, durch die Titelzusätze die Einordnung der Abschlüsse der höheren Berufsbildung, insbesondere im internationalen Kontext, zu verbessern.
FH SCHWEIZ lehnt die Einführung dieser Titelzusätze wie bis anhin ab. Durch diese Bezeichnungen mit «Bachelor» und «Master» würden die Abschlüsse der Berufsbildung den gleichlautenden Hochschultiteln nach Bologna faktisch gleichgestellt. Dadurch wird eine vom Arbeitsmarkt unerwünschte sowie in der Praxis verwirrende Doppelspurigkeit geschaffen. Dies wiederum würde zu einer erheblichen Schwächung des Schweizer Bildungssystems führen.
Anstelle der Einführung von Titelzusätzen schlägt FH SCHWEIZ einen Ausbau des anerkannten und bewährten Diplomzusatzes in der höheren Berufsbildung vor. Der Diplomzusatz dient der Einordnung des Titels und der damit verbundenen Kompetenzen und stellt einen internationalen Standard dar. Sollte ein Titelzusatz notwendig sein, sollte dieser nur im Diplomzusatz integriert werden. Neben dem Niveau gemäss dem Nationalen Qualifikationsrahmen Berufsbildung (NQR BB) kann zudem ein Hinweis ergänzt werden, dass dieses NQRBB-Niveau mit einem Bachelor- oder Masterabschluss vergleichbar ist.
Ausserdem empfehlen wir, zusätzlich die jeweilige Klassifikation anhand der International Standard Classification for Education (ISCED) der UNESCO aufzuführen. Berufsprüfungen und Höhere Fachschulen werden auf Stufe 6 klassifiziert, was dem Niveau Bachelor oder einem äquivalenten Abschluss entspricht. Höhere Fachprüfungen werden auf Stufe 7 und damit auf Master- oder einem äquivalenten Niveau eingeordnet. Hingegen befürwortet FH SCHWEIZ die anderen in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Massnahmen. Dazu zählen etwa die Einführung eines Bezeichnungsrechts für «Höhere Fachschule» oder auch die stärkere Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der höheren Berufsbildung und den Hochschulen. Claudia Heinrich
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