Der neue Vorschlag sieht vor, dass die bisherigen Titel der höheren Berufsbildung bestehen bleiben, aber mit «Professional Bachelor» oder «Professional Master » ergänzt werden. Es soll sich also um einen Titelzusatz handeln. Es soll zudem nicht erlaubt sein, nur «Professional Bachelor » oder «Professional Master» als Titel zu führen. Diese Titelzusätze müssten immer mit dem Abschluss der höheren Berufsbildung verwendet werden. Ein konkretes Beispiel würde also «dipl. Sozialpädagoge HF, Professional Bachelor» lauten, während der Titel an Fachhochschulen «Bachelor of Science in Sozialer Arbeit» heisst.
Die Begeisterung für den neuen Ansatz ist selbst innerhalb der höheren Berufsbildung unterschiedlich. So fällt natürlich auf, dass die Berufsprüfungen denselben Titel («Professional Bachelor») als Zusatz erhalten wie die Ausbildung an einer höheren Fachschule. Und bekanntlich ist die Vorbereitung für eine Berufsprüfung nicht reglementiert, während die Ausbildung Höhere Fachschule mit einer klaren Dauer definiert ist.
Der neue Ansatz wurde nun zur Anhörung freigegeben, und da dieser eine Gesetzesänderung nach sich ziehen wird, wird das Parlament wohl erst im 2025 darüber beschliessen können. Der Weg des «Professional Bachelor» dauert nun schon über 12 Jahre und setzt sich fort. Wir werden uns als FH SCHWEIZ eine Meinung bilden und sprechen aktuell mit den verschiedenen Kreisen. Affaire à suivre.
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