Vorsorgegeld auszahlen lassen: Der Bund plant, den Kapitalbezug anders zu besteuern

  • 17.04.2025
  • 4 min
In der Schweizer Vorsorgelandschaft könnten sich zukünftig die Spielregeln ändern: Wer sein Vorsorgekapital als Einmalbetrag beziehen möchte, soll zukünftig mehr Steuern zahlen. Der Bundesrat plant eine Anpassung – das müssen Sie wissen.


Auf einen Blick

• Kapitalbezüge aus der 2. Säule (Pensionskasse) und der Säule 3a werden aktuell zu einem reduzierten Satz besteuert.
• Der Bundesrat plant, diese Steuervorteile einzuschränken – insbesondere bei höherem Vorsorgekapital.
• Wer Vorsorgekapital beziehen möchte, dies auch unabhängig des Inkrafttretens der Reform, sollte die Steuerfolgen frühzeitig prüfen

Wer zahlt nach der Reform mehr Steuern auf KapitalbezĂĽge?

Der neue, progressive Steuertarif führt dazu, dass Kapitalbezüge insgesamt höher besteuert werden als bisher. Besonders grosse Kapitalbezüge, oftmals aus der Pensionskasse (2. Säule), sind stärker betroffen.

Gut zu wissen:

Kapitalbezüge bis 100'000 CHF werden weiterhin relativ mild besteuert, mit Steuersätzen zwischen 0,1% und 1,0%. Wer mehrere Säule-3a-Konten führt und die Bezüge auf verschiedene Jahre verteilt, kann die Steuerprogression mildern.

Kapitalbezüge bei Ehepaaren: Was ändert sich?

Die Reform verändert auch die Besteuerung von Kapitalbezügen bei verheirateten Paaren. Neu sollen die Bezüge jedes Ehepartners individuell besteuert werden, anstatt sie wie bisher gemeinsam.

 

Mehr dazu

 

Auf was muss ich achten, wenn ich jetzt meine Vorsorgesituation ĂĽberprĂĽfe?

Ihre Präferenzen in Bezug auf die steuerlichen Aspekte, finanzielle Flexibilität und Absicherung der Hinterbliebenen spielen eine wichtige Rolle bei der Entscheidung zwischen Kapital- oder Rentenbezug. Auch Faktoren wie beispielsweise Ihr Wohnort müssen bei der Entscheidung individuell geprüft werden. So bleibt die Besteuerung durch die Kantone unverändert, was bedeutet, dass sich je nach Wohnkanton weiterhin erhebliche Unterschiede in der effektiven Steuerlast ergeben können. Grundsätzlich lohnt es sich, bei mehreren Vorsorgekonten einen gestaffelten Bezug sinnvoll zu planen. Solche Überlegungen und wichtige Entscheide besprechen Sie im Idealfall in einer Pensionsplanung. FH Schweiz Mitglieder profitieren von 25% Rabatt auf eine Pensionsplanung bei der Bank Cler.

Fazit

Der Gesetzesentwurf befindet sich in der Vernehmlassungsphase. Anpassungen oder eine Nicht-Umsetzung der Reform sind bis auf Weiteres möglich.
Bei Inkrafttreten der Reform würde sie die steuerliche Behandlung von Vorsorgekapital erheblich verändern. Alle Kapitalbezüge würden auf Bundesebene höher besteuert werden. Davon sind vor allem grosse Bezüge aus der 2. Säule betroffen. Wer frühzeitig plant, kann durch gestaffelte Bezüge oder eine individuelle Strategie die Kapitalauszahlungssteuer abfedern.

Wie wirkt sich die Reform auf Ihre Vorsorgeplanung aus?

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