
Die Nachzahlung in die Säule 3a wird mit einem Einkauf möglich
Ab 2026 können versäumte Einzahlungen in die Säule 3a nachgeholt werden – für Beitragslücken, die ab dem Jahr 2025 entstehen. Diese neue Regelung unterstützt Erwerbstätige dabei, ihre individuelle Vorsorge zu stärken und von Steuerersparnissen zu profitieren. Ein nachträglicher Einkauf ist ab 2026 für das Beitragsjahr 2025 möglich.
- 28.02.2025
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