Zur Entschärfung des Fachkräftemangels

Ausländer:innen mit Schweizer Hochschulabschluss sollen erleichtert für den Schweizer Arbeitsmarkt zugelassen werden können. FH SCHWEIZ wurde vom EJPD eingeladen im entsprechenden Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes eine Stellungnahme abzugeben. FH SCHWEIZ begrüsst, dass auch Absolvent:innen von Schweizer Fachhochschulen in der Gesetzesänderung berücksichtigt werden.

Was ist die Ausgangslage?

Eine Motionaus dem Jahr 2017 beauftragte den Bundesrat die Voraussetzungen zu schaffen, damit an den kantonalen Universitäten und den Eidgenössischen Technischen Hochschulen ausgebildete Drittstaatsangehörige (Masterabsolvent:innen sowie Doktorand:innen) aus Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel einfach und unbürokratisch in der Schweiz bleiben und eine Erwerbstätigkeit ausüben können.

Was soll angepasst werden?

In der vorgeschlagenen Änderung im Ausländer- und Integrationsgesetzes ist nun die Rede von Ausländer:innen «mit Schweizer Hochschulabschluss». Wir gehen davon aus, dass damit alle Hochschultypen eingeschlossen sind. Denn gerade die Fachhochschulen können mit ihrem Angebot wesentlich zur Entschärfung des Fachkräftemangels und der gesellschaftlichen wie wirtschaftlichen Problemstellungen beitragen.

Wie steht FH SCHWEIZ zur Anpassung im Gesetz?

FH SCHWEIZ begrüsst es sehr, dass im Sinne der gleichwertigen aber andersartigen Hochschullandschaft in der Gesetzesänderung alle Schweizer Hochschulabschlüsse, damit auch Absolvent:innen von Schweizer Fachhochschulen, berücksichtigt werden.

 

>> Mehr Informationen zur Stellungnahme der FH SCHWEIZ zur Zulassungserleichterung für Ausländer:innen mit Schweizer Hochschulabschluss

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