Eine Motionaus dem Jahr 2017 beauftragte den Bundesrat die Voraussetzungen zu schaffen, damit an den kantonalen Universitäten und den Eidgenössischen Technischen Hochschulen ausgebildete Drittstaatsangehörige (Masterabsolvent:innen sowie Doktorand:innen) aus Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel einfach und unbürokratisch in der Schweiz bleiben und eine Erwerbstätigkeit ausüben können.
In der vorgeschlagenen Änderung im Ausländer- und Integrationsgesetzes ist nun die Rede von Ausländer:innen «mit Schweizer Hochschulabschluss». Wir gehen davon aus, dass damit alle Hochschultypen eingeschlossen sind. Denn gerade die Fachhochschulen können mit ihrem Angebot wesentlich zur Entschärfung des Fachkräftemangels und der gesellschaftlichen wie wirtschaftlichen Problemstellungen beitragen.
FH SCHWEIZ begrüsst es sehr, dass im Sinne der gleichwertigen aber andersartigen Hochschullandschaft in der Gesetzesänderung alle Schweizer Hochschulabschlüsse, damit auch Absolvent:innen von Schweizer Fachhochschulen, berücksichtigt werden.