Für die Zulassung zum Bachelor-Studium verlangen die Fachhochschulen grundsätzlich eine der folgenden Voraussetzungen:
Trifft keiner der oben genannten Punkte zu, handelt es sich um einen Sonderfall. Folgende Sonderfälle sind möglich:
Gleichwertige Ausbildung
In den Fachbereichen soziale Arbeit, angewandte Psychologie, angewandte Linguistik, Musik, Theater und andere Künste, Design sowie Sport können die Fachhochschulen und die Fachhochschulinstitute auch Inhaber:innen einer anderweitig erworbenen gleichwertigen allgemeinbildenden Ausbildung mit einer mindestens einjährigen Arbeitswelterfahrung prüfungsfrei zum ersten Studiensemester zulassen.
Aufnahmeprüfung
In den Fachbereichen Technik und Informationstechnologie, Architektur, Bau- und Planungswesen, Chemie und Life Sciences, Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft und Dienstleistungen sowie Design können Personen, die mind. 25 Jahr alt sind, über einen Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung auf Sekundarstufe II verfügen und eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung nachweisen, nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung zum ersten Studiensemester des Bachelorstudiums zugelassen werden.
Gesundheit
Die Zulassung zu einem Fachhochschulstudium auf der Bachelorstufe im Fachbereich Gesundheit richtet sich nach Übergangsbestimmungen. Für diesen Fachbereich kann die Fachhochschule zusätzlich eine Eignungsabklärung über die für das Studium notwendigen Fähigkeiten durchführen. Heute können die FH für die Zulassung zum Bachelorstudium im Fachbereich Gesundheit von den Kandidat:innen ohne bereichsspezifische Vorbildung – z. B. Personen mit gymnasialer Maturität – verlangen, dass sie «zu Beginn, während oder vor Abschluss der FH-Ausbildung» Zusatzmodule absolvieren. Die Fachhochschule regelt die Voraussetzungen und das Verfahren.
PiBS
Fachhochschulen können in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) Praxisintegrierte Bachelorstudiengänge (PiBS) für Personen mit gymnasialer Maturität oder mit einer Berufsmaturität mit fachfremder Studienrichtung ohne vorherige einjährige Arbeitswelterfahrung anbieten. PiBS dauert vier statt drei Jahre und beinhalten über den Zeitraum des gesamten Studiums einen Praxisanteil von 40% in einem Unternehmen. Diese Angebote setzen einen von der Fachhochschule validierten vierjährigen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen voraus.
Höhere Berufsbildung
Auch mit einem Abschluss aus der Höheren Berufsbildung (HBB) ist eine Zulassung zu einem Bachelorstudium an einer Fachhochschule möglich. In den «Best Practice zur Zulassung zum Bachelorstudium an Fachhochschulen» werden die rechtlichen Grundlagen und die Modalitäten aufgeführt.
Die Fachhochschule kann in der höheren Berufsbildung erworbene Praxis- und Bildungsleistungen bis maximal 90 ECTS an das Bachelorstudium anrechnen. Massgebend sind die erworbenen Kompetenzen und deren Passung.
Ausland
Besitzt man ein Diplom aus dem Ausland, erfolgt die Zulassung erfolgt mittels einer Gleichwertigkeitsüberprüfung mit den schweizerischen Zulassungsausweisen auf Grundlage der Lissabonner Konvention. Die Schweiz hat das entsprechende «Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region» unterschrieben.
Bezüglich der Arbeitswelterfahrung gelten folgende Bestimmungen:
• Die Arbeitswelterfahrung muss berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse in einem dem Fachbereich verwandten Beruf umfassen.
• Sie kann in einem Betrieb oder in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte erworben werden.
Kompetenzenkatalog
Für die Fachbereiche Technik und Informationstechnologie, Architektur, Bau- und Planungswesen, Chemie und Life Sciences, Land- und Forstwirtschaft sowie Wirtschaft und Dienstleistungen sorgen die Fachhochschulen und die Fachhochschulinstitute in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden für einheitliche Anforderungen an die Arbeitswelterfahrung und legen diese in Kompetenzenkatalogen fest. Die Anforderungen richten sich nach den Lernzielen in den zu den einzelnen Fachbereichen gehörenden beruflichen Grundbildungen.
Gestalterischer Vorkurs
Für den Fachbereich Design kann die einjährige Arbeitswelterfahrung durch einen einjährigen gestalterischen Vorkurs ersetzt werden.
Berufswelt & Lebenssituation
Für den Fachbereich soziale Arbeit muss der Nachweis einer mindestens einjährigen, qualifizierten Arbeitspraxis erbracht werden, in der die/der Kandidat:in die Berufswelt und damit die Lebenssituation der Adressat:innen der künftigen beruflichen Tätigkeit kennen und verstehen lernt.
Arbeitspraxis
Für den Fachbereich angewandte Psychologie muss der Nachweis einer mindestens einjährigen, qualifizierten Arbeitspraxis erbracht werden.
Nachweis sprachliche, künstlerische oder sportliche Kompetenzen
Für die Fachbereiche angewandte Linguistik, Musik, Theater und andere Künste sowie Sport entspricht der Erwerb und Nachweis der für die Aufnahme des jeweiligen Studiums notwendigen sprachlichen, künstlerischen oder sportlichen Kompetenzen der einjährigen Arbeitswelterfahrung.
Die Zulassungsvoraussetzungen im Fachbereich Gesundheit sollen klarer werden. Aus diesem Grund wurde 2024 vom Bund eine Vernehmlassung durchgeführt. Darin wird vorgeschlagen, dass es eine Befreiung von der Eignungsabklärung für Kandidat:innen mit einem Abschluss im Gesundheitsbereich geben sowie das Auswahlverfahren zur Studienplatzvergabe fairer gemacht werden soll. Betreffen der der Regelung zur einjährigen Berufserfahrung im Gesundheitsbereich konnte noch keine allgemein passende Lösung gefunden werden. Daher soll diese vorerst bestehen bleiben.
FH SCHWEIZ unterstützt die geplanten Änderungen für den Gesundheitsbereich. Mit der Änderung in der Verordnung werden aktuell bestehende künstliche zusätzliche Hürden für Personen aus der Berufsbildung abgebaut. Die Anpassung der Zulassung fördert somit die Durchlässigkeit im Bildungssystem.
Weitere Informationen zum Thema Weitere Themen von FH SCHWEIZDie Zulassung zu den Fachhochschulen ist in Artikel 25 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) geregelt. Für die Fachbereichen Technik und Informationstechnologie, Architektur, Bau- und Planungswesen, Chemie und Life Sciences, Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft und Dienstleistungen, Design, soziale Arbeit, angewandte Psychologie, angewandte Linguistik, Musik, Theater und andere Künste sowie Sport wird die die Zulassung in der Verordnung des Hochschulrates über die Zulassung zu den Fachhochschulen und den Fachhochschulinstituten («Zulassungsverordnung FH») weiter konkretisiert.