Förderung der Forschung und der Innovation

Über die Hälfte der Forschungspartner, die sich an Innovationsprojekten der Innosuisse beteiligen, sind Fachhochschulen. Die Gesetzesanpassungen in der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) betreffen insbesondere die Förderung durch die Innosuisse. Verbessert werden soll unter anderem die Flexibilität der Bemessung der Bundesbeiträge bei Innovationsprojekten sowie die stärkere Förderung von Jungunternehmen.  Der Bundesrat hat eine entsprechende Vernehmlassung eröffnet. FH SCHWEIZ hat dazu ihre Stellungnahme eingereicht.

FH SCHWEIZ begrüsst die Änderungen des FIFG, macht aber auch Anmerkungen unter anderem zur Bewilligungspraxis, den Finanzierungskriterien und der Start-up-Förderung.

Geplante Neuregelung

Die beantragten Neuregelungen betreffen Folgendes:

Im FIFG sollen insbesondere folgende Punkte neu geregelt werden:

  • Projektförderung, Bandbreite für Beteiligung des Umsetzungspartners: Neu Beteiligung der Umsetzungspartner von in der Regel 40 bis 60 Prozent der Gesamtprojektkosten. 
  • Start-up/Spin-off-Förderung: direkte Förderung von wissensbasierten Innovationsprojekten von Jungunternehmen in der Projektförderung.
  • Nachwuchsförderung: Grundsatz des lebenslangen Lernens. 
  • Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums und Förderung des Wissens- und Technologietransfers und der Informationsvermittlung: Punktuelle Ergänzungen.
  • Höchstsatz für Overheadbeiträge für Projekte von Technologiekompetenzzentren bei Innosuisse: Der Bundesrat soll dem Parlament einen Höchstsatz beantragen können, der höher ist als derjenige der übrigen Hochschulforschungsstätten.

Stellungnahme FH SCHWEIZ

Als Dachverband aller Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen begrüssen wir die Änderung des FIFG. Die Fachhochschulen haben bei Innosuisse den Löwenanteil. 2018 waren 53 Prozent der an Innovationsprojekten der Innosuisse beteiligten Forschungspartner Fachhochschulen. Im Zusammenhang mit den Änderungen des FIFG sind uns daher folgende Punkte besonders wichtig:

  • Fachhochschulen sind sehr daran interessiert, viele Projekte mit der Wirtschaft zusammen zu realisieren. Massnahmen, welche Projekte von Fachhochschulen mit der Wirtschaft unterstützen, sind zu fördern.
  • Es ist sinnvoll die Finanzierungs-Kriterien flexibler auszugestalten. Es ist dabei darauf zu achten, dass in jedem Fall private Beiträge eingesetzt werden. Das Commitment der Privatwirtschaft ist der Erfolgsgarant, dass das Projekt auch wirklich erfolgreich umgesetzt werden kann. 
  • Bei der Innosuisse muss das Motto: „Sciene to Market“ nach wie vor gelten. 
  • Bei der Bewilligungspraxis der Innosuisse muss darauf geachtet werden, dass in allen Fachbereichen genügend gute und vor allem praxisnahe Expertinnen und Experten vorhanden sind. Die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Forschungs-Institutionen und Innosuisse muss pragmatisch und weniger bürokratisch gehandhabt werden.  
  • Die Start-up Förderung der Innosuisse ist so auszugestalten, dass nicht nur grosse professionell organisierte Hochschul-Institutionen eine Chance auf Förderung haben. Das Kriterium der Marktfähigkeit und eine solider Business-Plan der Unternehmen sind viel wichtiger.
  • Innosuisse fördert auch Projekte von Umsetzungspartner, die als öffentliche Organisationen auftreten (bspw. Post, Spitäler, Gemeinden). Innosuisse sollte auch im Bereich «Soziale Innovation» proaktive Förderung betreiben. Gerade in diesem Bereich ist es schwierig Forschung im Innovationsbereich zu finanzieren, da die Privatwirtschaft nicht der typische Anbieter solcher Lösungen ist und die entsprechenden öffentlichen Organisationen über keine Finanzierung für solche Vorhaben verfügen. Aber gerade in solchen Organisationen wären Innovations-Projekte wichtig, da diese im Gegensatz zu Unternehmen in der Privatwirtschaft i.d.R. keine institutionalisierte Innovationsstrategie aufweisen. Damit Innovation auch im öffentlichen Bereich stattfinden kann, wäre hier auch die Innosuisse gefragt.

>> Mehr Informationen zur Änderung des Bundesgesetzes über Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG)

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