Die Gesetzesrevision hat zum Ziel, die Autonomie der Berner Fachhochschule (BFH) im Personalrechtsbereich nach demselben Autonomieverständnis zu erweitern, welches bereits für ihre generelle Steuerung und unter dem Beitragssystem im Finanzbereich gilt.
FH SCHWEIZ merkt dazu in ihrer Stellungsnahme unter anderem an, dass Nebenbeschäftigungen sehr wertvoll sein können und daher nicht zu restriktiv gehandhabt werden sollten. Bei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist von befristeten Arbeitsverhältnissen abzusehen. Befristete Anstellungen verursachen Unsicherheiten. Darunter könnte auch die Qualität der Forschung leiden. Es ist sehr positiv, dass für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich zum Wirken in Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie an den Dienstleistungen neu die «Lehre» aufgenommen wurde. Eine entsprechende Anmerkung bezüglich Lehre und Forschung fehlt bei den Dozierenden jedoch.