
Der Bundeshaushalt steckt in finanziellen Schwierigkeiten, weil die Ausgaben schneller steigen als die Einnahmen. Anfang des Jahres stellte der Bundesrat einen Gesetzesentwurf für das Entlastungspaket 2027 vor. Damit sollen die Finanzen wieder ins Gleichgewicht gebracht werden, hauptsächlich durch Einsparungen. Geplant ist eine Entlastung von 2,7 Milliarden Franken im Jahr 2027 und 3,6 Milliarden Franken im Jahr 2028.
In den letzten Jahren sind die Ausgaben für Bildung und Forschung stark gestiegen – der Bund investiert inzwischen über 8 Milliarden Franken pro Jahr. Deshalb sollen die Nutzer mehr zur Finanzierung beitragen, Förderprogramme gestrafft und Subventionen gesenkt werden. Ausserdem soll klarer geregelt werden, wer wofür zuständig ist. Konkret geplant ist:
Der Bund unterstützt internationale Mobilitäts- und Kooperationsprogramme in der Bildung und finanziert die nationale Agentur Movetia. Anstatt Erasmus stellt die «Schweizer Lösung» die Lernmobilität der Studierenden sicher. Die Gelder für «Internationale Mobilität Bildung» sollen um 10 Prozent gekürzt werden. Die Studierenden müssen einen grösseren Teil der verursachten Kosten selbst tragen.
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) fördert im Auftrag des Bundes die Forschung in allen wissenschaftlichen Disziplinen. Die SNF-Förderung stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Forschung und damit auch der Schweizer Hochschulen. Die Bundesbeiträge an den SNF sollen um 10.5 Prozent reduziert werden.
Ressortforschung ist die Forschung, die der Bund in Auftrag gibt, um seine Aufgaben zu erfüllen. Auch Fachhochschulen erhalten dafür Gelder. Diese Beiträge und Aufträge werden nun um 12 % gekürzt. Die Bundesverwaltung muss künftig mit weniger externer Forschung auskommen. Besonders stark betroffen sind die Bereiche Energie, internationale Zusammenarbeit, Umwelt und Verkehr.
Der Bund unterstützt die kantonalen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) mit finanziellen Grundbeiträgen. Diese decken 20 % der Kosten für Universitäten und 30 % für Fachhochschulen. Um den Bund und die Hochschulträgerkantone zu entlasten, sollen Studierende mehr zur Finanzierung beitragen: Die Studiengebühren für Einheimische sollen sich verdoppeln, für ausländische Studierende sogar vervierfachen. Die zusätzlichen Einnahmen sollen an den Bund gehen.
Der Bund kann finanzielle Beiträge für schweizweit wichtige Hochschulprojekte leisten, etwa zur Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Chancengleichheit oder Nachwuchsförderung. Ein Beispiel ist die «Kooperationen mit Fach- und Pädagogischen Hochschulen im Bereich des Doktorats». Diese projektgebundenen Beiträge sollen jedoch gestrichen werden – mit einer Ausnahme: Das Programm zur Erhöhung der Pflegeabschlüsse an Fachhochschulen bleibt bis 2032 bestehen.
Innosuisse fördert Innovationen in der Schweiz mit finanziellen Mitteln, Beratung und Netzwerken. Die meisten Fördergelder gehen an Innovationsprojekte, die Forschungsinstitutionen gemeinsam mit Partnern wie Unternehmen oder öffentlichen Organisationen durchführen. Die Bundesmittel für Innosuisse sollen um rund 10 % gekürzt werden, was zu weniger Fördergeldern für Hochschulen (vor allem Fachhochschulen und ETH) führt. Gleichzeitig müssen die Projektpartner aus der Wirtschaft mehr zu den Kosten beitragen.
Das Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) regelt die Weiterbildung in der Schweiz und legt grundlegende Prinzipien fest. In Zukunft sollen Finanzhilfen für Weiterbildungsorganisationen und für die Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen durch die Kantone wegfallen.
Der Bund übernimmt normalerweise 25 % der Kosten für die Berufsbildung durch die öffentliche Hand. Seit 2018 liegt der Bund jedoch immer über diesem Anteil. Daher sollen die Pauschal-, Innovations- und Projektbeiträge so angepasst werden, dass der Bund künftig genau 25 % der Kosten trägt.
Der Bund stellt dem ETH-Bereich jedes Jahr Mittel für den laufenden Betrieb in Lehre und Forschung zur Verfügung. Die Studiengebühren für Schweizer Studierende sollen verdoppelt, für ausländische Studierende vervierfacht werden.
FH SCHWEIZ wird zu allen relevanten Punkten des Entlastungspakets klar Stellung beziehen und die Konsequenzen für die Bildung aufzeigen. Die Vernehmlassung läuft noch bis am 5. Mai 2025.
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